Studienplatzklage – wie das Kind doch noch an seinen Studienplatz kommen kann


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Nach dem Schulabschluss steht für viele junge Menschen ein Studium auf dem Plan. Wenn es nach zahlreichen Bewerbungen zur Ablehnung seitens der Universität kam, ist das ein großes Ärgernis und wirft Fragen auf. Wartesemester kosten wertvolle Zeit und können in vielen Fällen nicht ohne Weiteres finanziell überbrückt werden. Mit einer Studienplatzklage besteht die Möglichkeit, den Wunschstudienplatz doch noch zu bekommen und das ganz ohne Wartesemester.

Letzter Ausweg Studienplatzklage – warum das manchmal hilfreich ist

Die großen und beliebten Studiengänge der namhaften Hochschulen werden oft mit sehr strengen Voraussetzungen belegt. Wirtschaftswissenschaften, Medizin und auch Psychologie haben einen NC irgendwo zwischen 1,0 und 1,2 und selbst wenn diese Kriterien erfüllt werden, ist der Zugang aufgrund der Fülle an Bewerbungen nicht immer möglich. Eine Alternative besteht darin, eine kleinere Uni zu suchen, doch das entspricht nicht immer den Wünschen des künftigen Studierenden.

Wenn die Bewerbung abgelehnt wurde, besteht die Chance auf Erfolg mit einer Studienplatzklage. Sie ist die Alternative zum Warten oder zum Wechsel an eine Uni fernab des Wunschstudienorts. Doch welche Voraussetzungen gelten hier?

Freie Berufswahl in Deutschland ein Grundgesetz

Die Hochschulen haben grundsätzlich das Recht, die Vergabe ihrer Studienplätze an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. So können schlechte Noten bei einem NC zur Ablehnung führen; wenn die Allgemeine Hochschulreife nicht vorhanden ist, kann der Studienplatz ebenfalls verwehrt werden.

Eine Studienplatzklage kann aber selbst dann erfolgreich sein, wenn der NC nicht den Bedingungen entspricht, denn diese Klage richtet sich nicht etwa gegen die Voraussetzung eines bestimmten Notendurchschnitts, sondern gegen die mangelnde Ausnutzung der Kapazitäten an der Hochschule.

Mehr Platz als angegeben – der Trick vieler Hochschulen

Im Jahr 1972 wurde seitens des Bundesverfassungsgerichts eine Verpflichtung eingeführt, die Universitäten vorschreibt, dass sie ihre maximalen Kapazitäten ausnutzen müssen. Das bedeutet, dass eine Hochschule, die 500 Studienplätze anbieten kann, diese auch wirklich anbieten muss. Doch gerade in den beliebtesten Studiengängen Deutschlands gibt es jedes Jahr einen regelrechten Run auf diese Plätze.

Dabei nutzen die Hochschulen oftmals noch immer nicht ihre vollständigen Kapazitäten. Stattdessen werden die vermeintlichen Höchstzahlen viel zu niedrig angesetzt und eigentlich vorhandene Studienplätze bleiben unbesetzt. Das ist die Gelegenheit für eine Studienplatzklage, denn sind noch Plätze frei, müssen sie vergeben werden. Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Klage sind:

  • freie Studienplätze müssen vorhanden sein
  • Es darf kein Studienplatz an einer anderen Uni abgelehnt worden sein
  • Die Allgemeine Hochschulreife ist vorhanden

 So läuft die Studienplatzklage ab

Fast drei Millionen Studierende pro Jahr gibt es in Deutschland, da wundert es nicht, dass die Platzkapazitäten schnell erschöpft sind. Um eine Studienplatzklage durchzuführen, braucht es eine reguläre Bewerbung an der Universität. Schon bevor die Antwort eingeht, wird der Fachanwalt aufgesucht, damit alle Fristen gewahrt werden können.

Nun beantragt der Rechtsanwalt die Studienplatzklage und damit die Zulassung außerhalb der Kapazitäten. Hierbei wird Bezug auf das freie Berufswahlrecht in Deutschland genommen. Um eine solche Klage einzureichen, muss der Anwalt allerdings zunächst die tatsächlichen Platzbelegungen an der Uni offenlegen. Diese wird er auf Antrag einsehen können. Ist die Hochschule tatsächlich voll besetzt, sind die Chancen gering. Wenn jedoch zu niedrige Kapazitäten angesetzt werden, entscheidend das Verwaltungsgericht meist schnell im Sinne des Bewerbers.

Kosten für eine Studienplatzklage unterschiedlich hoch

Wie hoch die Kosten für eine Studienplatzklage ausfallen, hängt unter anderem vom festgelegten Streitwert ab. Zwischen 1.000 und 10.000 Euro sind möglich, jedoch hängt das auch an der Anzahl der zu verklagenden Hochschulen. Mit einer Rechtsschutzversicherung lässt sich Geld sparen, doch es lohnt sich, in die Bedingungen der Versicherung zu schauen. Viele Rechtsschutzversicherungen lehnen Studienplatzklagen ab oder haben sie stark limitiert.

Ob sich der Aufwand für den Schulabsolventen lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Erfolgsquote liegt bei rund 90 %, sofern es sich nicht um einen medizinischen Studiengang handelt. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann sogar gute Chancen bei Studiengängen der Zahn- oder Humanmedizin bieten. Je früher der Kontakt hergestellt wird, desto höher die Chancen.


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