31.SSW (Schwangerschaftswoche)


31.SSW (Schwangerschaftswoche)
Foto: JMG / pixelio.de

Noch rund 2 Monate, bis die Mutter das Kind in die Arme nehmen kann! Doch bis zur vollständigen Entwicklung muss das Kind noch einige Hürden überstehen. Die zunehmende Größe lassen den Bewegungsdrang scheinbar auf ein Minimum beschränken! Trotz alledem wird das Baby in der Zeit sehr aktiv sein und die Tritte auch aufgrund von Platzmangel sehr klein ausfallen. Ab der 9. SSW sollten sich die werdenden Mamas sich aktiv mit einem Zeitplan bis zur Geburt auseinandersetzen und mit Ärzten und Hebammen intensive Beratungsgespräche suchen.

Das Kind in der 31.SSW

In der Schwangerschaftswoche weist das Kind eine Scheitel-Fersenlänge von rund 42cm auf und wiegt etwas mehr als 1500g, was sich bis zur Geburt noch weiter stark ansteigen wird, wobei das Körpergewicht je nach Entwicklung und individuellen Eigenschaften sehr stark variieren kann. Dabei sind gehört ein Gewicht von rund 3 kg zum Normalgewicht. Das schwerste je gemessene Baby wog 11 Kilogramm und wurde im 19.Jahrhundert in Ohio geboren!

Auf Körperebene durchlebt das Kind weitere wichtige Schritte bis zur endgültigen Entwicklung der Organe. So produzieren die Lungen mit dem Surfactant eine Substanz, die sich in den Lungen absetzt und ein Zusammenkleben der Lungen u.a. verhindert. Das Kind hat einen hohen Schlafbedarf und schläft bis zu 20 Stunden fast den ganzen Tag und ist besonders bei Nahrungsaufnahme der Mutter noch richtig aktiv, obwohl der Bewegungsspielraum gering ausfällt und Purzelbäume nicht mehr möglich sind.

Die Mutter in der 31.SSW

Körperlich muss die Mutter noch einiges auf sich nehmen, bevor es zur Geburt kommt. Dazu zählen Rückenbeschwerden, angeschwollene Gelenke, und Instabilitäten im Herz-/Kreislaufsystem. Auch Nahrungsaufnahme und Energiezufuhr fürs Kind sollte gezielt und mit Bedacht zugeführt werden!

Entspannung und längere Pausen sind angesagt, um körperliche Beschwerden entgegenzuwirken. Für die Mutter wird es auch eine Umstellung von der Arbeit auf die Mutterschaft sein, worauf sie sich gefasst machen muss. Das Mutterschaftsgesetz tritt anderthalb Wochen vor dem kalkulierten Geburtstermin und endet 2 Monate nach der Geburt und hierbei sollten die formalen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse schnellstmöglich geregelt werden. Die werdende Mutter kann auch eine Person ihres Vertrauens die Angelegenheiten anvertrauen und sollte sich in der 31.SSW besonders viel Ruhe genießen!

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