Homeschooling: Welche Rolle das Urheberrecht dabei spielt


Homeschooling

Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus (COVID-19) so gering wie möglich zu halten, waren sowohl Schüler als auch Lehrer im Schuljahr 20/21 dazu gezwungen, den Unterricht vom Klassenzimmer in die eigenen vier Wände zu verlegen („Homeschooling“). Dies brachte neben technischen und organisatorischen Herausforderungen außerdem einige Fragen zur Rechtslage mit sich.

Schließlich darf das Urheberrecht nicht außer Acht gelassen werden, wenn beispielsweise Arbeitsblätter digitalisiert oder online veröffentlicht werden sollen. Welche Vorschriften das Urheberrecht beim Homeschooling für Lehrer und Schüler vorsieht und was bei Verstößen dagegen passiert, können Interessierte auf dem kostenlosen Ratgeberportal https://www.urheberrecht.de/homeschooling/ nachlesen.

Urheberrechtliche Vorgaben für Lehrer beim Homeschooling

Normalerweise kümmert sich die Schule um die Anschaffung von Schulbüchern und Arbeitsblättern, die anschließend im Unterricht ausgeteilt und genutzt werden können. Dies funktioniert beim Homeschooling jedoch logischerweise nicht, da zunächst einmal alles digitalisiert werden müsste. Die einfachste Lösung wäre wohl, die benötigten Lehrbücher einzuscannen und anschließend jedem Schüler als Datei zum Download zur Verfügung zu stellen.

Dieser Vorgehensweise macht allerdings das Urheberrecht einen Strich durch die Rechnung: Kopien dieser Art werden als Vervielfältigungen angesehen, bei denen stets ein gesetzlich vorgeschriebener Rahmen Beachtung finden muss. Die wichtigsten Vorgaben sehen dabei wie folgt aus:

– Von einem Druckwerk, wie z. B. einem Arbeitsheft oder Schulbuch, dürfen pro Klasse und pro Jahr höchstens 20 Seiten bzw. 15 Prozent kopiert werden.

– Liegt das Erscheinungsdatum des entsprechenden Werks nach 2005, dürfen höchstens 15 Prozent davon digitalisiert werden.

– Vollständig vervielfältigt werden dürfen hingegen Fotos, Bilder, kleinere Werke von maximal sechs Seiten oder Zeitungsartikel.

– Werden fremde Inhalte genutzt, müssen diese stets mit einer Quellenangabe versehen sein.

– Die Kopien dürfen ausschließlich für den Unterricht verwendet werden.

– Handelt es sich um digitale Werke, müssen die Lizenzbedingungen der jeweiligen Verlage beachtet werden.

Gut zu wissen: Die gerade beschriebenen Vorgaben gelten nicht nur im Homeschooling, sondern ebenfalls für den Präsenzunterricht im Klassenzimmer. Das Urheberrecht sieht demzufolge keine speziellen Regelungen für den digitalen Unterricht vor. Gerade in Zeiten der Pandemie kommen jedoch viele Schulbuchverlage Lehrern entgegen und weiten bestehende Lizenzen für eine gewisse Zeit lang aus oder stellen einige Inhalte sogar kostenlos zur Verfügung.

Welche Vorschriften Schüler beim Homeschooling einhalten müssen

Auch Schüler müssen beim Homeschooling diverse urheberrechtliche Aspekte berücksichtigen. Unter anderem ist es ihnen weder erlaubt, bereitgestellte Unterrichtsmaterialien online zu veröffentlichen noch diese zu verbreiten. Auch an Schulfreundinnen oder -freunde, die eine andere Klasse besuchen, dürfen die Materialien nicht weitergereicht werden, da die Vervielfältigungen ausschließlich für eine bestimmte Schulklasse angefertigt wurden.

Einen hohen Stellenwert nimmt darüber hinaus die Angabe von Quellen ein. Sobald Schüler fremde Inhalte, wie z. B. Bilder, Videos oder Zitate, in Präsentationen oder Referaten verwenden, müssen sie stets den Urheber sowie die Quelle nennen. Das sogenannte Recht am eigenen Bild ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Sind Personen eindeutig auf Fotos oder Videos zu erkennen, dürfen diese nur dann veröffentlicht oder verbreitet werden, wenn sie ihr Einverständnis dafür gegeben haben.

Daher gilt: Es ist im Regelfall nicht gestattet, während einer Videokonferenz im Homeschooling Screenshots, Mitschnitte oder andere Aufnahmen anzufertigen. Lehrer sollten ihre Schüler stets auf die entsprechenden Regeln hinweisen, um zu verhindern, dass es möglicherweise unwissentlich zu Verstößen dagegen kommt.

Wer haftet bei Verstößen gegen das Urheberrecht beim Homeschooling?

Verstoßen Lehrkräfte beim Homeschooling gegen urheberrechtliche Vorschriften, kann die Konsequenz aus einer Abmahnung bestehen. Handelt es sich allerdings um einen nicht vorsätzlichen Verstoß, wird das Ganze normalerweise als Amtspflichtverletzung angesehen, für die das jeweilige Bundesland haftet. Gegebenenfalls kann jedoch ein Disziplinarverfahren auf betroffene verbeamtete Lehrer zukommen. Um dies zu vermeiden, sollten Lehrkräfte sich stets über die Nutzungsbedingungen für urheberrechtlich geschützte Inhalte informieren, bevor sie diese zur Verfügung stellen.


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