Warum wir einen Mutterschutz für Väter brauchen


Eine Schwangerschaft ist eine schöne, aber auch anstrengende und nervenaufreibende Zeit. Nach der Geburt gilt für die Mutter der sogenannte Mutterschutz. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift, die darauf abzielt, Mutter und Kind nach der Entbindung zu schützen. Neben einem Beschäftigungsverbot greift auch ein Kündigungsschutz und eine Entgeltersatzleistung. Was hierbei jedoch nicht beachtet wird: Nicht nur die Mutter benötigt Zeit, sich an die neue Situation zu gewöhnen, sondern auch der Vater. Doch wie sieht es mit dem Vaterschutz aus?

Was bedeutet Mutterschutz?

Das Mutterschutzgesetz soll sowohl schwangeren als auch stillenden Frauen den bestmöglichen Gesundheitsschutz bieten. Im Vordergrund stehen also der Schutz von Mutter und Kind. Frauen dürfen beispielsweise sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Bei Frühgeburten oder Zwillingen gelten noch einmal gesonderte Regeln. Während des Mutterschutzes wird Müttern das sogenannte Mutterschaftsgeld bezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen.

Mutterschutz aber kein Vaterschutz

Eine solche Regelung wie für Mütter gibt es für Väter nicht. Allerdings ist genau das auch das Problem. Nicht nur die Mutter muss sich an die neue Situation gewöhnen, sondern auch der Vater. Außerdem ist es wichtig, dass der Vater ebenfalls eine Bindung zu dem Nachwuchs aufbaut. Das ist jedoch nicht wirklich realisierbar, wenn er den ganzen Tag außer Haus ist. Die Gesetzgebung hat hier eine Lücke aufzuweisen, die vielen Vätern zu schaffen macht. Immerhin würden sie gerne bei ihrem Nachwuchs bleiben und die ersten Wochen in vollen Zügen genießen. Das gestaltet sich aber extrem schwer und geht oftmals auch mit finanziellen Einbußen einher.

Vaterschaftsurlaub: was ist das?

Es gibt für Väter aktuell die Möglichkeit, den sogenannten Vaterschaftsurlaub zu nehmen. Nach der Geburt des Kindes wird hier eine Freistellung bei dem Arbeitgeber eingereicht. Dann besteht die Möglichkeit, als Vater zu Hause zu bleiben, die Zeit zu genießen und sich zusammen mit der Mutter um den Nachwuchs zu kümmern.

Das Problem an dieser Lösung ist, dass es rein rechtlich betrachtet keinen Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub gibt. Es liegt in erster Linie daran, dass der Begriff gesetzlich nicht verankert ist. Der Begriff „Vaterschaftsurlaub“ ist zwar geläufig, aber eben nur umgangssprachlich. Wer es korrekt beleuchten möchte, der muss von der Elternzeit sprechen. Die können Eltern bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Mutter oder Vater handelt. Im Zweifel lassen sich die Zeiten auch untereinander aufteilen.

Wer hat Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub?

Wer als Vater den Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen will, der muss beachten, dass während dieser Zeit das Arbeitsverhältnis ruht. Das bedeutet, dass sich Eltern frühzeitig Gedanken machen müssen, wie sie die finanzielle Situation nach der Geburt gestalten möchten. Da kommt dann das Elterngeld ins Spiel, denn das ist ein wichtiges Einkommen für frisch gebackene Eltern.

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzt berücksichtigt dabei nicht, ob zur Geburt eine Erwerbstätigkeit vorliegt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass auch Auszubildende, Studenten oder aber Erwerbslose zumindest den Mindestbetrag in Anspruch nehmen können. Dazu müssen aber auch ein paar Anforderungen erfüllt werden:

  • Es muss ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden sein
  • Die Eltern müssen zusammen mit dem Kind in einem Haushalt leben
  • Das Kind muss von den Eltern betreut und erzogen werden

Wie hoch ist das Elterngeld im Vaterschaftsurlaub?

Damit der Lebensunterhalt von Eltern sowie Kind gesichert ist, kann das Elterngeld beantragt werden. Jeder hat Anspruch auf Elterngeld, wenn er sich selbst um das Kind kümmert. Das heißt, auch als Student kannst du Elterngeld in Anspruch nehmen. Das dient primär dazu, dass beide Elternteile die Möglichkeit haben, sich um das Kind zu kümmern. Wie viel Geld während des Vaterschaftsurlaubes wirklich gezahlt wird, das hängt jedoch von ein paar individuellen Faktoren ab. Daher ist es auch wichtig, dass sich Eltern so früh wie möglich um diese Angelegenheit kümmern. Es gibt auch ein paar Regelungen, die zu beachten sind:

  • Das Elterngeld wird in der Regel für 12 Monate bezahlt, jedoch nicht für die gesamte Dauer der Elternzeit.
  • Es gibt die Möglichkeit, den Anspruch auf 14 Monate zu erhöhen, sofern ein Elternteil für wenigstens zwei Monate hinnimmt, weniger Einkommen zu erhalten.
  • Das Elterngeld wird anhand des durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate berechnet. Damit beträgt die Zahlung zwischen 65 und 67 Prozent der letzten tatsächlichen Einkommen.
  • Der Mindestbetrag des Elterngeldes liegt bei 300 Euro.
  • Maximal werden jedoch 1.800 Euro Elterngeld bezahlt.

Fazit: Vaterschutz weist Lücken auf

 Der Mutterschutz ist ein durchdachtes System, das sowohl Mütter als auch Kinder schützt. Vor und nach der Geburt hat die Mutter die Möglichkeit, sich auf die neue Situation einzustellen. Und sich nach der Entbindung voll und ganz auf das Kind zu konzentrieren. Diese Freiheit haben Väter jedoch nach wie vor nicht. Sie müssen sowohl vor der Entbindung arbeiten als auch danach. Das wiederum hat zur Folge, dass sie nicht die Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen können, die sie gerne wollen. Zwar gibt es auch für Väter den Anspruch auf Elternzeit, doch das ist nur ein schwacher Trost. Nach wie vor sieht die Gesetzeslage keinen Vaterschutz vor, was die meisten Familien vor eine schwierige Herausforderung stellt. Immerhin möchten auch Väter sich intensiv mit ihrem Nachwuchs beschäftigen und gerade die erste Zeit genießen.


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